Yoga für Männer

Dieser 10-wöchige Kurs für Männer wird von Ihrer Krankenkasse nach §20 als Präventionskurs bezuschusst. Das Formular hierzu erhalten Sie von Ihrer Kursleitung.

Einseitige Bewegungen oder bevorzugte Sportarten, können durchaus zu einem Problem werden und die einschränken. Verkürzte Muskeln an der Beinrückseite oder eine Überlastung des Rückens, Schmerzen in den Schultern und vieles mehr, kommen bei Männern nicht selten vor.

Yoga für Männer hilft diese Probleme zu lindern und die Flexibilität zu fördern. Ebenso können Muskeln bei bestimmten Yoga-Übungen gestärkt werden.

Ein stressiger Alltag mit Leistungsdruck fördern zusätzliche Verspannungen.

Der Kauf einer 10er Karte ist hierzu erforderlich. Die Kaufbestätigung erhalten Sie per Email.

Weitere Informationen erfolgen über Email oder über WhatsApp.

Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite: https://www.anjaweinland.de

Montags, 18.30 – 19.30 Uhr

Kurseinlass 15 min vor Kursbeginn

Für Ihren Kurs benötigen Sie:

  • eine Matte
  • Handtuch
  • Yogagurt oder Bademantelgürtel
  • vollständiger Impfnachweis oder einen neg. Schnelltest
  • den Wunsch etwas zu ändern

Yoga für Männer

Montags 18.30 – 19.30 Uhr

10er-Kurskarte

Bei Buchung der 10er-Karte besteht nach §20 der zentralen Prüfstelle für Prävention die Möglichkeit eine Teilnahmebestätigung für die Krankenkassenbezuschussung zu erhalten. Hierzu berate ich dich gerne persönlich. Schreib mir einfach eine Mail.

Stornobedingungen:

Stornieren bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei. Danach werden 50 % vom Kursbeitrag einbehalten.

GEPRÜFT UND ZERTIFIZIERT

Meine Kurse sind von der zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und werden von allen Krankenkassen bezuschusst.

Das Prüfsiegel vergeben wir in den vier Handlungs­feldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittel­konsum als Zertifizierung für Präventionskurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind.

Zertifikat

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V